Wärmepumpe, Wallbox & Batteriespeicher: Was bedeutet die Neuregelung von §14a EnWG in der Praxis?

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Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland 15 Mio. Elektrofahrzeuge und 6 Mio. Wärmepumpen ans Netz gehen. Um Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden, wurde mit der Regelung zu §14a EnWG seit diesem Jahr ein Notfallinstrument eingeführt.

Die Umsetzung stellt Netzbetreiber, Lieferanten, Gerätehersteller und nicht zuletzt das Elektrohandwerk vor große Herausforderungen: Wie die neuen Regelungen technisch realisiert werden, welche Hürden bestehen und was zusätzlich ab 2025 gelten wird, diskutieren wir unter anderem mit juristischer Einschätzung von Anna von Bremen, LL.M., Partner der Kanzlei Osborne Clarke, und einem Blick in die Praxis von Sebastian Mahlow, Geschäftsführer der ison GmbH.

Webinaraufzeichnung

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Aufzeichnung vom Dienstag, 14. Mai 2024 | Sprache: Deutsch | Länge: 61:39 Minuten

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Begrüßung

Robert Busch, Geschäftsführer, Bundesverband Neue Energiewirtschaft

Moderator

Lars Petereit, Leiter digitale Energiewende und Elektrifizierung, Bundesverband Neue Energiewirtschaft

Lars Petereit ist als Leiter Digitale Energiewende und Elektrifizierung beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft für die Themenbereiche Digitalisierung, Flexibilität, Wärme und Mobilität zuständig. Er hat Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften und Erneuerbare Energien studiert. Zuvor war als Referent Politik & Energiewirtschaft beim Bundesverband Wärmepumpe sowie in der europäischen Interessenvertretung eines energieintensiven Unternehmens tätig.

Unsere Gäste

Sebastian Mahlow, Geschäftsführer, ison GmbH

Sebastian Mahlow, Geschäftsführer der ison GmbH mit fast 20 Jahren Erfahrung für die Energiewende. Nach dem Aufbau des Strom- und Biogasportfolios bei der LichtBlick SE folge die Vernetzung von über 1.000 Mini-BHKWs zu Deutschlands erstem virtuellen Kraftwerk auf haushaltsebene. Zuletzt startete er das Energy as-a-service Geschäft bei LichtBlick und gründete 2022 das Unternehmen ison, um Prosumer mit dem Energiemarkt zu flexibilisieren.

Anna von Bremen, Partner der Kanzlei Osborne Clarke

Anna von Bremen ist Head of Energy Innovation bei Osborne Clarke. Sie berät die Energiewirtschaft zu regulatorisch-energierechtlichen Fragen der Digitalisierung im Energiesektor. Zudem führt sie komplexe regulatorische Streitverfahren. Zu ihren Mandanten gehören Energieerzeuger und -handelshäuser, Industrieunternehmen sowie Versorger.

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